Für Entwicklung, Betrieb und Wartung von Software und Websites. Stand: August 2026.
Webstra GmbH · webstra.ch · Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Webstra GmbH, Buckstrasse 14, 8820 Wädenswil (nachfolgend «Webstra») und ihren Auftraggebern über die Entwicklung, Lieferung, den Betrieb und die Wartung von Software, Websites und damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie von Webstra schriftlich anerkannt wurden.
Angebote von Webstra sind während dreissig Tagen ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande; die Annahme per E-Mail genügt.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und den darin bezeichneten Ausbauschritten. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil. Änderungswünsche des Auftraggebers werden schriftlich festgehalten und, sofern sie den Aufwand erhöhen, in einem Nachtragsangebot geregelt.
Projekte werden in Ausbauschritten mit je definiertem Ergebnis und Festpreis ausgeführt. Nach Fertigstellung eines Ausbauschritts stellt Webstra das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft innert zehn Arbeitstagen und meldet Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang schriftlich.
Erfolgt innert dieser Frist keine schriftliche Rüge oder wird das Ergebnis produktiv eingesetzt, gilt der Ausbauschritt als abgenommen. Unwesentliche Abweichungen hindern die Abnahme nicht; sie werden nachträglich behoben.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, weitere Ausbauschritte zu beauftragen. Ein Verzicht auf Folgeschritte begründet keine Ansprüche einer Partei gegenüber der anderen.
Der Auftraggeber benennt eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis und stellt sicher, dass diese für Rückfragen erreichbar ist. Er liefert die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Testdaten rechtzeitig und in geeigneter Form.
Verzögerungen, die auf ausstehende Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Entstehen Webstra daraus erhebliche Mehraufwände, werden diese nach vorgängiger Ankündigung zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Die Vergütung wird je Ausbauschritt nach dessen Abnahme in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innert zwanzig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist und einer schriftlichen Mahnung ist Webstra berechtigt, einen Verzugszins von fünf Prozent zu erheben und weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
Wiederkehrende Leistungen für Betrieb und Wartung werden im Voraus für die vereinbarte Periode in Rechnung gestellt. Leistungen Dritter, insbesondere Hosting, Lizenzen, Nachrichtenversand, Zahlungsabwicklung und Nutzung von KI-Modellen, werden gesondert ausgewiesen und nach Aufwand weiterverrechnet.
Mit vollständiger Bezahlung der auf den betreffenden Ausbauschritt entfallenden Vergütung überträgt Webstra dem Auftraggeber sämtliche übertragbaren ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der individuell für ihn entwickelten Software, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt. Der Auftraggeber erhält den Quellcode und die zugehörige Dokumentation.
Ausgenommen von dieser Übertragung sind vorbestehende Bausteine, allgemeine Werkzeuge und wiederverwendbare Komponenten von Webstra sowie Software Dritter. An diesen erhält der Auftraggeber ein nicht ausschliessliches, unbefristetes und übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks. Für Software Dritter gelten deren Lizenzbedingungen.
Webstra ist berechtigt, das Projekt unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden dabei nicht offengelegt.
Webstra gewährleistet, dass die gelieferten Arbeitsergebnisse bei Abnahme die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme des jeweiligen Ausbauschritts.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu melden. Webstra behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist unentgeltlich durch Nachbesserung. Gelingt die Nachbesserung nach zwei Versuchen nicht, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemässe Nutzung, auf Ausfälle oder Änderungen bei Drittsystemen oder auf vom Auftraggeber gelieferte fehlerhafte Daten zurückgehen.
Webstra haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Webstra nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der für den betroffenen Ausbauschritt bezahlten Vergütung beschränkt, höchstens jedoch auf CHF 50'000 je Schadensfall. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben vorbehalten.
Übernimmt Webstra Betrieb oder Wartung, richten sich Leistungsumfang, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten nach der gesonderten Betriebsvereinbarung. Zugesicherte Verfügbarkeiten beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt und schliessen angekündigte Wartungsfenster nicht ein.
Webstra führt tägliche Sicherungen durch und bewahrt diese gemäss Betriebsvereinbarung auf. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die von ihm eingestellten Inhalte und für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren Aufbewahrungspflichten.
Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz. Bearbeitet Webstra im Auftrag des Auftraggebers Personendaten, schliessen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.
Webstra legt die eingesetzten Unterauftragnehmer offen und informiert den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung und in der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geregelt.
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben vorbehalten.
Verträge über Betrieb und Wartung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Bei Vertragsende stellt Webstra dem Auftraggeber sämtliche zugehörigen Daten in einem gängigen, strukturierten Format sowie die Übergabedokumentation zur Verfügung. Für diesen Export erhebt Webstra keine Gebühr. Nach erfolgtem Export und Ablauf einer Frist von dreissig Tagen löscht Webstra die Daten aus ihren Systemen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder verunmöglichen, befreien die betroffene Partei für deren Dauer von ihren Leistungspflichten. Dauert das Ereignis länger als sechzig Tage, kann jede Partei vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen, Kanton Zürich, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.